Unterkunftsregeln
Unterkunftsregeln
Definice
„Quartiergeber“
Die Wirtschaftsuniversität Prag, nám. W. Churchilla 4, 130 67 Praha 3, IČ 61384399, DIČ CZ61384399, autorisierter Arbeitsplatz der Verwaltung der zweckgebundenen Einrichtungen der VŠE in Prag, mit Sitz in Jeseniova 208, 130 00 Praha 3. Der Quartiergeber wird durch den Manager und von ihm autorisierte Mitarbeiter vertreten.
„Wohnheim“
Das Gebäude unter der Leitung des Quartiergebers, in dem der Gast untergebracht ist.
„Kunde“
Die Person, die an der vom Quartiergeber bereitgestellten Unterkunft interessiert ist.
„Gast“
Untergebrachter Kunde.
Die folgenden Regeln und Bedingungen gelten für alle Kunden und Gäste.
1.An- und Abreise
Der Kunde muss sich in das Hotelbuch einschreiben und wird zum Zeitpunkt des Schreibens zu Gast. Bei Massenexpeditionen darf sich nur der Leiter registrieren, wobei gleichzeitig eine Liste der anderen Expeditionsmitglieder mit ihren Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten, Adressen des ständigen Wohnsitzes und Ausweisnummern oder Passnummern erstellt wird. Zum Zeitpunkt dieser Registrierung werden die Reiseleiter und Mitglieder auf der Liste zu Gästen. Der Leiter der Expedition nimmt die Schlüssel zu den Zimmern an und gibt sie zurück, wobei er auch garantiert, dass alle Hotelmitglieder die Hotelregeln einhalten. Am Tag der Ankunft ist der Gast berechtigt, das Zimmer ab 14:00 Uhr zu nutzen. Am Tag der Abreise muss der Gast das Zimmer bis 10:00 Uhr verlassen. Falls er das nicht tut, ist der Quartiergeber berechtigt, den Betrag für die nächste Nacht zu fordern. Bei der Anmeldung wird dem Gast ein Schlüssel vom zugewiesenen Zimmer vergeben.
2. Bezahlung
Die Bezahlung der Unterkunft kann entweder in cash (CZK) oder mit Kreditkarte bei der Ankunft erfolgen, oder kann sie über ein vom Quartiergeber ausgestelltes Steuerdokument erfolgen. Die Unterkunft kann auch auf der Grundlage von Reisebüro-Gutscheinen bereitgestellt werden.
3. Schlüssel
Beim Verlassen des Zimmers muss jeder Gast das Licht ausschalten, die Fenster und Türen auf dem Balkon schließen und das Zimmer abschließen. Bei Verlassen des Wohnheims muss der Schlüssel an die Rezeption übergeben werden. Der Schlüssel vom zugewiesenen Zimmer wird dem Gast an der Rezeption gegeben. Jeder Gast ist verpflichtet, auf Anfrage seinen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
4. Elektrogeräte
Gäste dürfen sich in das Stromnetz keine eigenen Elektrogeräte verbinden, ausgenommen Geräte zur persönlichen Nutzung wie Laptops, Haartrockner, Rasierapparate, Digitalkameras, Camcorder, Mobiltelefone usw.
5. Besuche
Zimmerbesuche können von 06:00 bis 22:00 Uhr angenommen werden. Der Besucher muss sich an der Rezeption melden, seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen und sich in das Gästebuch registrieren.
6. Nachtruhe
Die Nachtruhe wird zwischen 22:00 und 6:00 Uhr morgens festgelegt. Bitte halten Sie sich in dieser Zeit ruhig.
7. Kinder
Personen unter 10 Jahren müssen während ihres Aufenthalts vom erwachsenen Gast beaufsichtigt werden.
8. Verantwortung des Gastes
Der Gast ist verantwortlich für Schäden in zugewiesenen Zimmern und auch für Möbel, Inventar und Ausrüstung des Zimmers. Der Gast ist verpflichtet, dem Quartiergeber auf Verlangen den zur Deckung des Schadens erforderlichen Betrag zu zahlen.
Der Beherberger ist berechtigt, die Unterbringung des Gastes unverzüglich zu beenden, falls dieser in schwerwiegender Weise gegen die Hausordnung verstößt, insbesondere wenn er vorsätzlich oder fahrlässig die Ausstattung des Zimmers oder der Gemeinschaftsräume beschädigt oder wenn er im Zimmer übermäßige Unordnung oder einen hygienisch bedenklichen Zustand hinterlässt.
In diesem Fall ist der Beherberger berechtigt, die Buchung zu stornieren, ohne dass der Gast Anspruch auf Rückerstattung des Übernachtungspreises hat. Der Gast ist verpflichtet, alle verursachten Schäden in voller Höhe zu ersetzen, und zwar über den Übernachtungspreis hinaus.
9. Verantwortung des Quartiergebers
Der Quartiergeber ist verantwortlich für Schäden an Sachen, die die Gäste mitgebracht haben, es sei denn, der Schaden ist anders aufgetreten. Damit versteht man Sachen, die vom bezeichneten Arbeiter in den Räumlichkeiten hinterlegt wurden oder die zu diesem Zweck dem Quartiergeber oder dem befugten Arbeiter übergeben wurden. Zur Aufbewahrung von Wertsachen (zB Geld, Dokumente, Schmuck etc.) ist der Kunde verpflichtet, einen Safe zu benutzen, der sich in jedem Zimmer befindet. Wertsachen, die aufgrund der Abmessungen nicht in diesem Tresor aufbewahrt werden können, kann der Kunde im Tresor der Hotelrezeption aufbewahren, der dem Kunden eine Quittung ausstellt. Für den Verlust von Wertgegenständen, die nicht auf diese Weise hinterlegt wurden, haftet das Hotel nicht.
10. Tiere
Im Hotel darf man keine Tiere halten.
11. Andere Pflichten des Gastes
Im Zimmer und allgemein im Hotel darf der Gast keine Möbel und Geräte bewegen und Eingriffe in das Stromnetz oder andere Installationen vornehmen.
12.Übertreitung der Hotelregeln
Der Gast ist verpflichtet, diesen Hotelregeln zu folgen. Im Falle einer Übertretung oder einer Verletzung der Prinzipien des zivilen Zusammenlebens hat der Quartiergeber das Recht, die Unterkunft vor dem vereinbarten Zeitpunkt ohne Entschädigung zu stornieren.
13. Kontakt
Alle Beschwerden, Wünsche oder Anforderungen in Bezug auf den Quartiergeber können während des Aufenthalts entweder beim Manager des Hotels oder an der Rezeption gestellt werden, sodass die Angelegenheit sofort gelöst werden kann.